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Was die EU-Drohnenverordnung von Betreibern verlangt

Kategorien, Nachweise und Betreiberpflichten im Überblick, mit dem Weg zur passenden Qualifikation.

Die Frage in einem Satz

Die EU-Drohnenverordnung regelt, wer welche Drohne wo fliegen darf, und sie nimmt neben den Piloten ausdrücklich das Unternehmen als Betreiber in die Pflicht.

Die Regeln im Überblick

Der Betrieb ist in drei Kategorien eingeteilt. Die offene Kategorie deckt die meisten gewerblichen Standardflüge ab, in Sichtweite bis 120 Meter über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche, mit Drohnen unter 25 Kilogramm Startmasse, ohne Überflug von Menschenansammlungen und ohne Gefahrgut oder Abwurf. Je nach Abstand zu Menschen und Geräteklasse ist sie in die Unterkategorien A1 bis A3 unterteilt.

Die offene Kategorie im Überblick
UnterkategorieAbstand zu MenschenGeräteklassenNachweis
A1Unbeteiligte möglichst nicht überfliegen, nie Menschenansammlungen. Drohnen unter 250 Gramm dürfen Unbeteiligte überfliegen.C0, C1, Eigenbauten und ältere Drohnen ohne Klasse unter 250 GrammEU-Kompetenznachweis A1/A3 für C1, für C0 und Drohnen unter 250 Gramm die Herstelleranweisungen
A2Unbeteiligte nicht überfliegen, waagerecht mindestens 30 Meter Abstand, im Langsamflugmodus nach Lagebewertung bis 5 MeterC2EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
A3Nur wo keine Unbeteiligten gefährdet werden, mindestens 150 Meter zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und ErholungsgebietenC2, C3, C4, Eigenbauten und ältere Drohnen ohne Klasse unter 25 KilogrammEU-Kompetenznachweis A1/A3

Die spezielle Kategorie beginnt dort, wo die offene endet, etwa bei Flügen außerhalb der Sichtweite oder über Menschenansammlungen. Sie verlangt eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde auf Grundlage einer Risikobewertung, je nach Sitz des Betreibers das Luftfahrt-Bundesamt oder die Landesluftfahrtbehörde. Bei einem Standardszenario genügt eine Erklärung, und Inhaber eines LUC mit entsprechenden Rechten genehmigen ihre Flüge selbst. Die zulassungspflichtige Kategorie betrifft Einsätze mit hohem Risiko und spielt für die meisten Unternehmen keine Rolle.

Betreiber mit Sitz in Deutschland registrieren sich beim Luftfahrt-Bundesamt und bringen die Registrierungsnummer auf jeder Drohne an. Sie setzen Fernpiloten mit dem passenden Nachweis ein, schließen die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ab und beachten die geografischen Gebiete, in denen Flüge beschränkt oder verboten sind. Die Klassenkennzeichnung legt fest, in welcher Unterkategorie der offenen Kategorie oder in welchem Standardszenario ein Gerät betrieben werden darf, und gehört deshalb zu jeder Kaufentscheidung. C0 bis C4 ordnen das Gerät den Unterkategorien der offenen Kategorie zu, C5 gehört zum Standardszenario STS-01 und C6 zum Standardszenario STS-02 der speziellen Kategorie.

Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, die seit dem 31. Dezember 2020 gilt und zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1110 geändert wurde. Die offene Kategorie regeln Artikel 4 und Anhang Teil A, die spezielle Kategorie Artikel 5 und Anhang Teil B, die Standardszenarien Anlage 1 und die Registrierung der Betreiber Artikel 14. Die Geräteklassen C0 bis C6 legt die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 fest, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1130. Die Übergangsregeln sind am 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Seitdem dürfen Drohnen ohne Klassenkennzeichnung, die vor 2024 in Verkehr gebracht wurden, nur noch in A1 unter 250 Gramm oder in A3 unter 25 Kilogramm fliegen, und Erklärungen nach nationalen Standardszenarien sind seit dem 1. Januar 2026 ungültig.

Was das für Ihren Betrieb bedeutet

Vor der ersten Mission müssen drei Dinge geregelt sein, die Registrierung als Betreiber, die Qualifikation der Piloten und ein Blick auf die geografischen Gebiete rund um Ihre Einsatzorte. Die Qualifikation vermittelt unsere Schulung zum Drohnenführerschein, die Gebietsprüfung ist Teil jeder Machbarkeitsprüfung, und bei der Gerätewahl achtet die Beschaffung auf die passende Klassenkennzeichnung.

Stand und Verantwortung

Stand: 24. Oktober 2026. Dieser Text informiert und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss sich unser Unternehmen als Drohnenbetreiber registrieren?

Ja, sobald Sie in der offenen Kategorie eine Drohne ab 250 Gramm oder mit mehr als 80 Joule Aufprallenergie betreiben, oder eine Drohne mit Kamera oder einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, sofern sie kein Spielzeug ist. In der speziellen Kategorie gilt die Pflicht unabhängig vom Gewicht. Das Unternehmen registriert sich beim Luftfahrt-Bundesamt, und die Registrierungsnummer muss auf jeder Drohne angebracht sein.

Welchen Nachweis brauchen unsere Piloten?

Für C1 in A1 und für A3 den EU-Kompetenznachweis A1/A3, dessen Online-Schulung und Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt werden. Für C0 und Eigenbauten unter 250 Gramm genügt die Kenntnis der Herstelleranweisungen. Für A2 zusätzlich das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2, das ein praktisches Selbststudium mit Erklärung und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstelle voraussetzt.

Was bedeutet die C-Klasse auf der Drohne?

Die Klassen C0 bis C4 legen fest, in welcher Unterkategorie der offenen Kategorie eine Drohne fliegen darf. C5 und C6 gelten für Standardszenarien der speziellen Kategorie. Beim Kauf ist die Klasse deshalb ein entscheidendes Kriterium.

Wann brauchen wir eine Genehmigung?

Sobald ein Flug die Grenzen der offenen Kategorie überschreitet, etwa außerhalb der Sichtweite, höher als 120 Meter, über Menschenansammlungen oder mit Drohnen ab 25 Kilogramm. Dann gilt die spezielle Kategorie mit einer Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde, je nach Sitz des Betreibers das Luftfahrt-Bundesamt oder die Landesluftfahrtbehörde. Für Standardszenarien mit Drohnen der Klasse C5 oder C6 und Piloten mit STS-Nachweis genügt eine Erklärung.

Was ist ein LUC?

Das Light UAS Operator Certificate ist ein Betreiberzeugnis. Es erlaubt dem Betreiber, Flüge in der speziellen Kategorie im Rahmen seiner Zulassung selbst zu genehmigen, ohne jeden Einsatz einzeln zu beantragen. Die Solectric GmbH besitzt ein LUC.

Braucht eine Drohne mit Dock eine Genehmigung?

In aller Regel ja. Automatisierte Flüge ohne Pilot vor Ort und Flüge außerhalb der Sichtweite gehören in die spezielle Kategorie und brauchen eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde, je nach Sitz des Betreibers das Luftfahrt-Bundesamt oder die Landesluftfahrtbehörde. Ausgenommen sind Betreiber mit einem LUC, dessen Rechte solche Flüge abdecken.

Vom Wissen zum Nachweis

Welche Schulung Ihr Einsatzprofil verlangt, klären wir vor der Anmeldung. Geschult wird mit Praxis am eigenen Gerät.

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