Agras T50: Regelung zum Mindestabstand entfällt
https://www.solectric.de/wp-content/uploads/2026/03/BI5A3493-1024x683.png 1024 683 Solectric GmbH Solectric GmbH https://www.solectric.de/wp-content/uploads/2026/03/BI5A3493-1024x683.pngAktuelle Änderungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen in Steillagen des Weinbaus betreffen die bisherige Listung einzelner Verwendungsbestimmungen. Grundlage ist eine neue Fachmeldung des zuständigen Fachbereichs sowie aktualisierte Versuchsergebnisse. Im Folgenden erfahren Sie, welche Bestimmung entfällt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin gelten und welche Bedeutung diese Anpassung für die Praxis hat. Hintergrund der Regelung Die…
weiterlesen










