Rehkitzrettung mit Drohnen: Förderung, Bestimmungen und Equipment – alles was Sie 2025 wissen müssen 

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Gute Nachrichten für Personen in Landwirtschaft und Jagd: 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat zum Schutz der Rehkitze auch in 2025 die Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras auf den Weg gebracht.  

Rettung in letzter Minute 

Für Rehkitze ist der erste Wiesenschnitt der Landwirte im Frühjahr eine sensible Zeit. Nach der Geburt werden Rehkitze zum Schutz vor Räubern von ihren Ricken häufig in den hohen Wiesen auf landwirtschaftlichen Flächen versteckt. Bevorzugt werden Wiesen in der Nähe von Wäldern als Kinderstube genutzt. Bei Gefahr drücken sich die Rehkitze flach auf den Boden und bleiben reglos liegen. In den dichten Grasbeständen sind die Wildtiere mit bloßem Auge meist nicht zu erkennen. Dadurch fallen jährlich tausende Jungtiere der Wiesenmahd zum Opfer. 

Doch es gibt Hoffnung: Drohnen mit Wärmebildkameras ermöglichen eine effektive und zeitsparende Rettung. Das zeigen die Erfahrungen vergangener Jahre. Die Wärmebildkameras machen die Körperwärme der Rehkitze auf dem Monitor der Drohnensysteme sichtbar. Drohnenpilotinnen und -piloten sowie deren Helferinnen und Helfer können die Tiere so auch im dichten Gras schnell lokalisieren und retten. 

Profitieren Sie von der Förderung des BMEL 

Das BMEL unterstützt auch in 2025 die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras für die Rehkitzrettung. Es können bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben – jedoch begrenzt bis zur Höchstsumme von maximal 4.000 Euro pro Drohne – gefördert werden. Gefördert wird in 2025 der Kauf einer einzigen Drohne pro Antragstellenden (Quelle: BMEL). 

Förderungsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene in Deutschland, deren hauptsächliche Aufgabe gemäß ihrer Satzung die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren umfasst, vorranging von Rehkitzen. Interessierte können online über das Förderportal des Bundes einen Antrag auf Förderung stellen. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich online. Nach positiver Prüfung des durch die BLE erhält der Antragstellende einen Zuwendungsbescheid und damit die Zusage zur Förderung, in welcher auch der maximale Förderbetrag festgelegt ist. Wichtig: Nur Drohnen, die nach Erhalt dieses Zuwendungsbescheids bestellt und erworben wurden, werden zur Auszahlung der Förderung zugelassen. Die Frist für den Antrag auf Förderung endet am 17. Juni 2025. 

Antragstellende, die einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, sind nach dem Erwerb der Drohne zudem berechtigt, einen „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ einzureichen. Dieses Formular erhalten Antragstellende im Rahmen der Zustellung des Zuwendungsbescheids. Die Frist für den Nachweis der Verwendung endet am 30. September 2025. 

Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Laut der ab 01.01.2024 gültigen EU-Drohnenverordnung ist ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- Industrie- oder Erholungsgebieten für Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250 g bis 25 kg bei einem Betrieb in der offenen Kategorie, Unterkategorie A3, einzuhalten. Davon darf in Anwendungsfällen zu Tierschutzzwecken aufgrund einer Allgemeinverfügung vom 20.11.2024 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) abgewichen werden.  

Der seitliche Abstand soll dabei stets größer als 10 Meter und stets größer als die Flughöhe des Fluggeräts sein (Quelle: BMDV). 

Gemeinsam für den Tierschutz 

Die Rehkitzrettung erfordert ein koordiniertes Vorgehen aller Beteiligten. Personen in der Landwirtschaft und Jagd sowie Jagdvereine und Vereine zur Tierrettung können durch den Einsatz von Drohnen dazu beitragen, dass weniger Rehkitze den Mähtod erleiden. 

Bitte beachten Sie: 

  • Vor dem Einsatz einer Drohne benötigen Sie einen Drohnenführerschein. 
  • Stimmen Sie sich vor dem Befliegen von Wiesen – sofern es nicht die eigenen Flächen sind – unbedingt untereinander ab. 

 Profitieren Sie von der Förderung des BMEL!  

Ihr Einsatz – unser Equipment: Die beste Kombination für eine erfolgreiche Rehkitzrettung! 

Die DJI Matrice 4T eignet sich mit ihrer Infrarot-Wärmebildkamera und den folgenden Features ideal für den Einsatz in der Rehkitzrettung: 

  1. Die Beobachtungsansicht auf der Karte ermöglicht Ihnen eine klare Übersicht darüber, welche Bereiche sie bereits mit der Kamera erfasst haben. 
  2. Mithilfe des Laserentfernungsmessers können Sie die genauen GPS Koordinaten des Kitz direkt an die Smartphones der Helfer weiterleiten (über einen QR-Code oder Flighthub). 
  3. Der 112-fache Zoom ermöglicht es, auch aus weiter Distanz Rehkitze zu identifizieren und von der Umgebung zu differenzieren. 
  4. Die elektronische Entnebelung sorgt für bessere Sichtbarkeit, auch in frühen Morgenstunden. 

Dank der DJI Power 500 und DJI Power 1000 und den entsprechenden Drohnenakkus sind Ihre Drohnen auf für längere Einsätze optimal vorbereitet!  

Sie haben Fragen oder wünschen eine ausführlichere Beratung? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Industrie-Team unter industrial@solectric.de. 

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Links zu weiterführenden Informationen: 

  • Informationen zur Förderung durch das BMEL finden Sie hier.
  • Informationen zur Antragstellung beim BEL finden Sie hier.
  • Informationen zur Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finden Sie hier.

 

Für Fragen steht Ihnen das Team von Solectric gerne zur Verfügung. 

 

Bildquelle: Rehkitzrettung Straubenhardt e. V.