Wichtige Änderungen im Drohnengesetz ab 1. Januar!

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Mit dem letzten Tag im Dezember 2023 ist die Übergangszeit zwischen den alten, vor 2021 geltenden nationalen Drohnenvorschriften und den neuen, europäischen, die seit Anfang 2021 gelten, zu Ende. Lesen Sie hier, was sich geändert hat.

1. Offene Kategorie – Einschränkungen für alte Drohnen, ohne CE-Zertifizierung
Wenn Ihre Drohne über 250 Gramm wiegt und keine Zertifizierungsplakette (C0, C1, C2) hat, dürfen Sie sie in der Kategorie A3 fernab von Menschen fliegen.

2. Sonderkategorie / Specific Category – EU-Standardszenarien für Spezialeinsätze sind bekanntgegeben.
Mit dem neuen Jahr traten die Szenarien STS 01 und STS 02 für Einsätze in Sonderkategorien (außerhalb der Kategorie „Offen“) in Kraft. Dies sind die Szenarien für VLOS- bzw. BVLOS-Operationen.

3. Nationale Standardszenarien (STS.FARM) nach dem 31.12.2023 nur unter einer Voraussetzung möglich
Vor der neuen Gesetzgebung konnte jedes EU-Land sein eigenes, nationales Standardszenario für Operationen in Sonderkategorien erstellen. In Deutschland gab es nur eines – STS.FARM genannt. Es war für Drohneneinsätze zum Versprühen von beispielsweise Pestiziden vorgesehen.

Seit dem 1. Januar können jedoch keine neuen Zusagen für den Einsatz dieses Szenarios im Betrieb gemacht werden. Wer seinen entsprechenden Antrag nicht vor dem 31. Dezember abgegeben hat, darf das Szenario nicht vor Ende 2025 nutzen.