EU-Drohnenverordnung 2024: Ihr Wegweiser

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Die Popularität von Drohnen wächst rasant, sei es für private Nutzer, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder industrielle Anwendungen. Im Jahr 2022 waren in Deutschland 140.000 Drohnen registriert, bis Mitte 2023 stieg diese Zahl auf 400.000. Fachleute prognostizieren, dass sich die Anmeldungen im Jahr 2024 verdoppeln werden. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit eines sicheren und regulierten Flugbetriebs. Mit dem Ende der Übergangsregelung am 31.12.2023 ist seit dem 01.01.2024 die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ohne Ausnahmen in Kraft.

Einheitliche Regeln für alle

Die EU-Drohnenverordnung bringt eine Reihe von Anforderungen und Regelungen mit sich, die für alle Drohnenpilotinnen und -piloten von Bedeutung und verpflichtend sind. Die Verordnung zielt darauf ab, die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen und gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen für Drohnenflüge zu vereinheitlichen.

Viele Personen stehen vor der Frage, welche rechtlichen Aspekte beachtet werden müssen, um Drohnen legal zu fliegen, welche Ausbildung und Betriebsgenehmigung sie für welchen Anwendungsfall und Drohne benötigen. So wird beispielsweise eine Privat-Pilotenlizenz (ppl) nicht anerkannt.

Wir möchten Ihnen nachfolgend einen Überblick geben, damit Sie sich sicher, verantwortungsvoll und strukturiert im Luftraum bewegen und unfall- sowie straffrei fliegen können:

Die EU-Drohnenverordnung definiert drei Anwendungsszenarien: Offene, spezifische und zulassungspflichtige Drohnen-Anwendungen. Die Einordnung in verschiedene Kategorien basiert auf dem Betriebsrisiko und den potenziellen Personenschäden, die entstehen können. Die Zuordnung der Drohnen-Modelle zu den Unterkategorien erfolgt anhand von Risikoklassen (C0 – C6).

Drohnen-Betriebsgenehmigung in der Kategorie „Offen“

Ab einem Startgewicht von 250 Gramm ist ein Drohnenführerschein, das sogenannte UAS-Operator-Zertifikat, erforderlich. Dies stellt sicher, dass Personen und Unternehmen, die Drohnen einsetzen, die notwendigen Regularien und Sicherheitsanforderungen erfüllen.

A1/A3 Kompetenznachweis

Für Drohnenenthusiasten ist A1/A3-Kompetenznachweis für Flüge mit geringem Risiko interessant. Umgangssprachlich wird dieser Nachweis auch als „kleiner Drohnenführerschein“ bezeichnet.

‍In der Kategorie A1 dürfen UAS (Unmanned Aircraft System) mit einer höchstzulässigen Startmasse von unter 900 Gramm eingesetzt werden. Es darf an unbeteiligte Personen herangeflogen werden, wobei vermieden werden sollte, die Personen dabei zu überfliegen. Der Fernpilot und die Fernpilotinnen müssen einen Online-Lehrgang absolvieren und eine Online-Prüfung erfolgreich abschließen, wenn die Drohne mehr als 250 Gramm wiegt, um in dieser Kategorie fliegen zu dürfen. Wiegt die Drohne weniger als 250 Gramm und ist nicht mit einer Kamera ausgestattet, ist kein Ausbildungsnachweis notwendig (C0).

‍In der Kategorie A3 dürfen im gesamten Flugbereich keine unbeteiligten Personen gefährdet werden. In dieser Kategorie kommen UAS mit weniger als 25 kg Höchstabflugmasse zum Einsatz. Während des Flugs gilt ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
Um in dieser Kategorie fliegen zu dürfen, müssen der Pilot und die Pilotinnen einen Online-Lehrgang absolvieren und erfolgreich die Online-Prüfung abschließen.

A2-Fernpilotenzeugnis

Für Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse von 4 kg ist der Drohnenführerschein A2, auch A2-Fernpilotenzeugnis genannt, für Personen und Unternehmen relevant. Die betriebenen UAS dürfen horizontal bis zu 30 m an unbeteilige Personen heranfliegen. In Ausnahmefällen und wenn der Langsam-Modus der Drohne aktiviert ist, kann der Abstand auf bis zu 5 Meter reduziert werden.

Das A2 Fernpilotenzeugnis ist von großer Bedeutung für Fernpilotinnen und -piloten, die ihre unbemannten Luftfahrzeuge in dicht besiedelten Gebieten oder näher an Menschen fliegen möchten. Es erfordert ein tiefergehendes Verständnis von Sicherheitsprotokollen, rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Fähigkeiten.

Ausbildung: Kompetenznachweis A1/A3 und A2 Fernpilotenzeugnis

Um den Kompetenznachweis A1/A3 oder das A2 Fernpilotenzeugnis zu erlangen, müssen Kandidatinnen und Kandidaten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört ein Mindestalter von 16 Jahren und das Bestehen einer Online-Prüfung. Für das A2-Fernpilotenzeugnis ist eine Selbsterklärung der Flugerfahrung erforderlich, das auf den sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in der Kategorie A2 abzielt. Ein praktisches Flugtraining wird empfohlen.

Bedeutende Änderung für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS):

Gemäß § 21k LuftVO benötigen BOS keine Betriebsgenehmigung, sofern der Einsatz von UAVs zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dient. Zu diesem Kreis zählen folgenden Organisationen: Polizei des Bundes und der Länder, THW, Bundeszollverwaltung, Feuerwehren, Rettungsdienste, Katastrophen- und Zivilschutzbehörden des Bundes und der Länder incl. Hilfsorganisationen, Behörden mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben. Alle anderen Behörden benötigen eine Betriebserlaubnis.

Einsatzkräfte von Behörden mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden in speziellen BOS-Schulungen befähigt. Zuvor muss der Personenkreis eine A2-Fernpilotenausbildung und -prüfung absolvieren.

Drohnen-Betriebsgenehmigung Kategorien „speziell“ und „zulassungspflichtig“

Die „spezifische“ und „zulassungspflichtige“ Kategorie deckt risikoreichere Einsätze ab. Um in der jeweiligen Kategorie fliegen zu dürfen, wird eine Betriebsgenehmigung (ConOps = Concept of Operation) der Landesluftfahrtbehörde, des Luftfahrtbundesamts oder eines LUC (Light Unmanned Aircraft Operator Certificate) zertifizierten Unternehmen benötigt.

Die Einordnung in die spezifische Kategorie wird oft falsch eingeschätzt. Die Kitzrettung, Fischereiaufsicht oder eine Solarpark-Überwachung gehören beispielsweise zu BVLOS-Flügen. In diesen Fällen operieren die Flugpiloten und -pilotinnen zu mindestens teilweise außerhalb der Sichtweite.

Spezielle Anwendungen: Dazu zählen Flüge in speziellen Lufträumen. Diese können über die digitale Plattform unbemannte Luftfahrt (dipul) identifiziert werden. Zu den speziellen Anwendungen gehören zudem Flüge über 120 m Höhe und außerhalb der Sichtweite.

Flüge außerhalb der Sichtweite werden auch als BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) bezeichnet. Solche Einsätze erfordern umfangreichere Risikobewertungen und Genehmigungen als Flüge innerhalb der Sichtweite (VLOS = Visual Line of Sight).

Neu: Standardszenario (STS) in der speziellen Kategorie ab 01.01.2024

Ab 01.01.2024 sind sogenannte europäische Standardszenario (STS) anwendbar. STS sind gegenüber einer Betriebsgenehmigung eine alternative Betriebsvariante in der speziellen Kategorie. Für ein Standardszenario wurden konkrete Maßnahmen zur Risikominderung des UAS-Betriebs festgelegt, deren Einhaltung der UAS-Betreiber erklären kann. Diese gelten für Drohnen mit dem Klassenzeichen C5 und C6. Drohnen dieser Klassifizierung werden ab 2024 auf dem Markt angeboten.

Zulassungspflichtige Anwendungen: Hierzu gehören beispielsweise Drohnenflüge mit Gefahrengut wie z. B.

Streuen und Sprühen, der Transport von Personen oder Flüge über Menschenansammlungen.

Weitergehende Informationen zur Risikobewertung finden Sie auf der Website des Luftfahrtbundesamtes.

Was ist ein LUC?

Das LUC (= Light UAS Operator Certificate) umfasst ein genehmigtes Safety-Management-System. Es ist ein Betreiberzeugnis auf dem höchsten Niveau, ein von der EU und dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vergebenes Zertifikat, das Unternehmen ermächtigt, Genehmigungen für UAS-Einsatzorte im spezifischen Luftraum in Europa zu erteilen und zu verwalten.

Wann lohnt es sich, die Betriebsgenehmigung bei einem LUC-Inhaber zu beantragen?

Jeder Operation unterliegt einer vorherigen Risikoanalyse. Für Flüge, die mit einem SAIL-Wert (Specific Assurance Integrity Level) der Kategorie IV oder höher bewertet werden (mittleres und hohes Risiko), ist eine LUC vorgeschrieben. Die Einholung einer Genehmigung bei einem LUC-Inhaber bietet sich zudem an, wenn kurzfristig eine Genehmigung für ein Einsatzort benötigt wird.

Ein LUC-zertifiziertes Unternehmen unterstützt Sie dabei, sämtliche luftrechtlichen Genehmigungen für Sie einzuholen. Während die Erteilung einer Betriebsgenehmigung über das LBA über ein Jahr dauern kann, ist die Wartezeit über ein LUC-zertifiziertes Unternehmen deutlich kürzer.

                      

Solectric, GDDC und Pro Fly Center: Ihre zuverlässigen Partner

Die GDDC GmbH und Pro Fly Center GmbH, beides Partner-Unternehmen von Solectric, bieten alle erforderlichen Online-Schulungen und Praxis-Trainings für die Erlangung des Kompentenznachweises A1/A3, A2-Fernpilotenzeugnis, Standardszenarien bis hin zu ConOps-Schulungen für spezielle Flugkategorien an. Der Kompetenznachweis A1/A3 sowie das A2-Fernpilotenzeugnis sind 5 Jahre gültig.

Die Prüfungen werden von einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannten Prüfstelle durchgeführt, um die Einhaltung der EU-Standards zu gewährleisten.

GDDC GmbH erstes deutsche LUC-zertifiziertes Unternehmen

Im September 2023 wurde die GDDC GmbH als erstes deutsches Unternehmen vom LBA als LUC zertifiziert. Das Unternehmen ist berechtigt, Drohneneinsatzorte europaweit zu gewerblichen Zwecken zu genehmigen.

Das Team von GDDC unterstützt Sie in sämtlichen luftrechtlichen Genehmigungen, qualifiziert und prüft die Fernpiloten und -pilotinnen, einschließlich STS-Ausbildung. Darüber hinaus organisiert GDDC Ihre Aufnahme in das UAS Betriebskonzept (Concept of Operations), damit Sie alle erforderlichen Genehmigungen für Drohnenflüge in der speziellen Kategorie schnell und unkompliziert erhalten. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen können Fluggenehmigungen innerhalb von 2 – 3 Tagen erteilt werden.

Wissen und Vorbereitung: Der Schlüssel zum sicheren Drohnenflug

Wir von Solectric, GDDC und vom Pro Fly Center empfehlen allen Drohnen-Interessenten, sich vor dem Betrieb der Drohne gründlich über die Vorschriften und Anforderungen zu informieren. Unsere Teams beraten Sie gerne. Sie helfen Ihnen die für Ihren Anwendungsfall erforderlichen Betriebsgenehmigungen und Ausbildungen zu erlangen.

Fazit: Ihre Sicherheit und Kompetenz im Fokus

Die Welt der Drohnen ist faszinierend und bietet immense Möglichkeiten. Doch mit großen Chancen kommen auch Verantwortungen. Durch die Zusammenarbeit mit unseren Partnerunternehmen stellen wir sicher, dass Sie bestens auf die Herausforderungen des Drohnenflugs vorbereitet sind. Egal, ob Sie ein privater Nutzer, ein Vertreter einer Behörde oder eines Industrieunternehmens sind – wir sind hier, um Sie zu begleiten und zu unterstützen.

Kontaktieren Sie uns:

Unsere Teams freuen sich darauf, Sie kennenzulernen und Ihre Drohnenflugerlebnisse sicher und erfolgreich zu gestalten. Sprechen Sie unsere Teams noch heute an:

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Über GDDC GmbH

GDDC GmbH ist eine benannte Prüfstelle des LBAs für A2 und eine anerkannte Prüfstelle des LBAs für die Standardszenarien 01 und 02. Das Unternehmen verfügt über mehr als 20 genehmigte Drohnenbetriebsverfahren in der speziellen Kategorie, darunter 3 D Scan, Solar, Windindustrie, Vermessung, Hochspannung, Pipeline im On- und Offshorebereich. GDDC hat zudem vom LBA das Light UAS Operator Zertifikat mit einem Safety Management System erhalten. Damit ist GDDC auch berechtigt, DJI-Lehrgänge durchzuführen. Da für diese nur Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden dürfen, konzentriert sich GDDC auf die Ausbildung und Operation in der speziellen Kategorie. Als LUC-zertifiziertes Unternehmen ist GDDC zudem berechtigt, Unternehmen und Organisationen in ihre GDDC-Betriebsgenehmigung mit aufnehmen. Damit sind Unternehmen und Organisationen rechtlich abgesichert. GDDC ist gemäß EASA-Standards befugt, europaweit gültige Fernpilotenscheine in der speziellen Kategorie ausstellen. GDDC betreibt darüber hinaus große Industriedrohnen und deren Betrieb in speziellen Lufträumen. Das Unternehmen ist anerkannter DJI-Partner.

Über Pro Fly Center GmbH

Das Pro Fly Center ist Bildungspartner von DJI. Das Unternehmen führt Lehrgänge der DJI-Akademie durch. Das Pro Fly Center bietet Grundlagen-Trainings an und für berufliche Drohnenpilotinnen und -piloten Kurse, die auf den Einsatz der Drohne vorbereiten oder vorhandenes Wissen vertiefen. Die Trainings werden individuell auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden zugeschnitten. Das Pro Fly Center hat bereits über 5000 Personen geschult und nahezu 700 Kurse durchgeführt. Das Pro Fly Center ist eine vom LBA benannte Prüfstelle für A2-Prüfungen.

Über Solectric GmbH

Seit 2016 ist Solectric ein verlässlicher Partner in Fragen rund um die Anwendung von Drohnen. Solectric bietet Beratung, Verkauf, technischen Service an. Darüber hinaus unterstützt unser Industrie-Team Behörden und Unternehmen bei der Auswahl der geeigneten Drohne mit Zubehör für den jeweiligen Anwendungsfall. Das Team bietet kundenspezifische Lösungen und auf Wunsch das komplette Projektmanagement für Drohnen-Anwendungen an.

Bildquellen:
Solarpark: GDDC GmbH
DJI Dock Station: DJI Technology Co. Ltd.

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